Allgemeine Geschäftsbedingungen SNAG TAL GmbH
- Präambel
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regeln die Rechte und Pflichten sowie vertraglichen Beziehungen zwischen der SNAG TAL GmbH, HRB 17714, Leopoldstr. 2-8, 32051 Herford, (nachfolgend „SNAG“) und den Kunden und Vertragspartner von SNAG (nachfolgend „Kunde“).
- SNAG entwickelt, vertreibt und verwaltet Software in Form einer webbasierten Portalsoftware in Kombination mit einer mobilen Applikation und der damit in direktem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie Customizing, Schulungen und Beratungen (nachfolgend kurz „Software“ bzw. „Produkt“), die ausschließlich für den Geschäftsverkehr (B2B) bestimmt sind, so dass die Inanspruchnahme der Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gestattet ist. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er, sowie die von ihm eingeschalteten nutzungsberechtigten Personen in Form von internen und externen Mitarbeitern (nachfolgend „Nutzer“), in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Geltungsbereich, entgegenstehende AGB
- SNAG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den verbindlichen Bestimmungen dieser AGB und der Datenschutzerklärung von SNAG unterliegen. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von SNAG nicht anerkannt, sofern SNAG diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
- Leistungen von SNAG
- SNAG stellt dem Kunden ein (allenfalls) aus mehreren Bausteinen, Modulen bestehendes System als Software-as-a-Service („SaaS“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet, eine App als Client-Software sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten zur Verfügung.
- Darüberhinausgehende Leistungen, beispielsweise die Anpassung (Customizing) der Software an die individuellen Anforderungen des Kunden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- SNAG behält sich vor, die Produkte sowie sämtliche Spezifikationen insbesondere der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei handelt es sich z.B. um die Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards, welche die Produkte verbessern, Sicherheitslücken beseitigen oder neue Funktionen einführen. Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Produkte und erkennt im Gegenzug an, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können (Ziffer 5). Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird SNAG den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Termin der Vornahme der Änderungen zu kündigen.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software nach Registrierung für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos und unverbindlich zu nutzen (Testphase). Auf Anfrage des Kunden kann der Testzeitraum verlängert werden, wobei dies im ausschließlichen Ermessen von SNAG liegt. Vor Ablauf dieser kostenlosen Testphase wird der Kunde von SNAG kontaktiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen kostenpflichtigen Vertrag zur weiteren Nutzung der Software abzuschließen. Tut der Kunde dies nicht, wird sein Zugang gesperrt und frühestens nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht.
- Ort der Leistungserbringung durch SNAG ist am Router Ausgang zum Internet des von SNAG genutzten Rechenzentrums (Erfüllungsort). Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von SNAG.
- Im Rahmen des Produkts von SNAG kann der Kunde auf Datenbanken (Dateien, Datenbankmaterial), die die jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten aus ihren Warensortimenten zur Verfügung stellen, Zugriff nehmen. Diese Datenbanken (Dateien, Datenbankmaterial) und deren Inhalt werden direkt von den Herstellern, Lieferanten usw. – und damit Dritten – entwickelt, vertrieben und vorgegeben, und stellen somit keine vertraglich von SNAG geschuldete Leistung dar. SNAG ermöglicht ohne eigene Prüf- und Leistungspflicht lediglich über das eigene Produkt den Zugriff auf diese Daten Dritter, die für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben selbst verantwortlich bleiben.
- Vertragsschluss
- Konkrete Leistungen werden in Gemäßheit mit diesen AGB jeweils aufgrund gesonderter Verträge geschlossen.
- Verfügbarkeit
- Die Bereitstellung der Produkte erfolgt über Server-Systeme und Hosting-Dienste externer Dienstleister, die als sog. Auftragsverarbeiter (i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO) für SNAG tätig sind. Weitere Informationen zu diesen externen Dienstleistern sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
- SNAG stellt dem Kunden die Software in branchenüblichen, angemessen und zumutbaren Umfang zur Verfügung („reasonable best efforts“). SNAG wird sich daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der Produkte zu ermöglichen und insbesondere Softwarefehler, die die Nutzung der Produkte einschränken, beheben. Nicht in dieser Verfügbarkeit enthalten sind etwaige Ausfallzeiten, in denen die Server der Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von SNAG (z.B. höhere Gewalt oder Verschulden Dritter) nicht zu erreichen sind oder die für die Verbesserung der Sicherheit und Integrität der Server oder für notwendige Wartungsarbeiten zum Zweck des korrekten Ablaufs oder der Verbesserung der Produkte genutzt werden.
- Bei einer Datenübertragung über das Internet kann keine vollständige Sicherheit gewährleistet werden. SNAG bemüht sich um einen branchenüblichen und geeigneten Schutz (z.B. durch eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung), kann jedoch die Sicherheit, der vom Kunden oder von dessen Nutzern an SNAG übermittelten Inhalte oder Informationen, nicht vollständig gewährleisten oder sicherstellen. Aus diesem Grund hat der Kunde geeignete technische Maßnahmen zur Sicherung seines Systems zu treffen.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er und dessen Nutzer die erforderlichen (sicherheits-) technischen und systemseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Produkte einhalten. Dazu gehört insbesondere:
- die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz;
- für die optimale Nutzung der Software über die Webseite, die Verwendung des Webbrowsers z.B. Google Chrome in seiner jeweils aktuellen Version;
- für die optimale Nutzung der mobilen Applikation von SNAG, die Nutzung in der jeweils aktuellen Version sowie die Verwendung eines Endgerätes mit dem Betriebssystem iOS oder Android;
- die Unterhaltung der für die Nutzung der Software notwendigen IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr sowie
- geeignete technische Maßnahmen zur Sicherung seines Systems und regelmäßige Sicherungskopien seiner Daten.
- Die durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden durch SNAG eingerichteten Nutzer-Accounts müssen stets dauerhaft einer einzigen namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet werden. Die eingerichteten Nutzer-Accounts sind nicht übertragbar. Eine geteilte Nutzung der Nutzer-Accounts durch mehrere Personen (sog. Account Sharing) ist nicht gestattet. Der Kunde versichert, dass er sämtliche seiner Nutzer entsprechend verpflichtet. Für den Fall, dass die Anzahl der durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden durch SNAG eingerichteten Accounts von Nutzern des Kunden (nachfolgend „Nutzer-Account“) die maximale Anzahl von möglichen Nutzer-Accounts nach Maßgabe des vom Kunden ausgewählten oder genutzten Nutzerkontingentes überschreitet, findet eine kostenpflichtige Lizenzerweiterung nach der aktuellen Preisliste von SNAG statt.
- Der Kunde muss den Zugang zu seinem Account durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen sowie bei Missbrauchsverdacht SNAG unverzüglich informieren. Der Kunde versichert, dass er sämtliche seiner Nutzer entsprechend verpflichtet.
- Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über seinen Nutzer-Accounts erfolgen, selbst wenn die betreffende Handlung nicht von ihm genehmigt oder beabsichtigt war. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die unsachgemäße Benutzung des Nutzer-Accounts durch ihn selbst oder durch Dritte entstehen.
- Der Kunde versichert SNAG, dass
- er die Produkte (oder jeweils Teile davon) ausschließlich im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftszwecken nutzt bzw. von seinen Nutzern nutzen lässt;
- er die Produkte ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen durch SNAG sowie dieser AGB nutzen wird;
- er keine Handlungen vornimmt, die die Integrität oder Leistung der Produkte (oder jeweils Teilen davon) oder Inhalte Dritter beeinträchtigt oder stört;
- er keine schädlichen Codes in die Produkte einführt, wie z.B. Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder andere Computerprogramme, die ein System, Programm, Daten oder persönliche Informationen beschädigen oder beeinträchtigen, heimlich abhören oder enteignen können; und
- er kein geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde versichert, dass er sämtliche seiner Nutzer entsprechend verpflichtet.
- Der Kunde nennt SNAG auf Anfrage einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter (jeweils Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind sowie SNAG über Änderungen dieses Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich textförmlich (z.B. per E-Mail) zu informieren; und
- Der Kunde akzeptiert, dass SNAG dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann. Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.
- Der Kunde ist einverstanden von SNAG im Außenauftritt als Referenzkunde genannt zu werden. SNAG wird die Verwendung von Kundenlogos, Medien, Projektdaten, etc. vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen.
- Geistige Eigentumsrechte und Lizenz
- Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Inhalten, die er oder seine Nutzer im Rahmen der Nutzung der Produkte an SNAG übermitteln oder die er oder seine Nutzer einstellen (nachfolgend insgesamt „Kundeninhalte“). Unbeschadet dessen ist es für die Nutzung erforderlich, dass der Kunde SNAG die nachfolgend aufgeführten eingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Kundeninhalten einräumt und gegenüber seinen Nutzern sichergestellt, dass er diese entsprechend einräumen kann.
- Mit der Übermittlung von Kundeninhalten an bzw. mit der Einstellung derselben in den Produkten räumt der Kunde SNAG für die Dauer der Vertragslaufzeit ein unentgeltliches, nicht-exklusives, weltweites Nutzungsrecht an den Kundeninhalten sowie an Bearbeitungen derselben ausschließlich für die Nutzung im Zusammenhang mit der Bereitstellung und des Betriebes der Produkte (oder jeweils Teilen davon) ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe im Online-Bereich und in mobilen Applikationen sowie das Recht zur Bearbeitung und Nutzung der bearbeiteten Kundeninhalte im selben Umfang wie die ursprünglichen Kundeninhalte. Die Nutzungsrechte von SNAG an diesen Kundeninhalten erlöschen, sobald der Kunde oder dessen Nutzer den entsprechenden Kundeninhalt entfernt.
- Mit Ausnahme von Kundeninhalten ist SNAG Inhaberin bzw. Lizenznehmerin des gesamten geistigen Eigentums an den Produkten, Software und Systemen einschließlich der Texte, Grafiken, Icons und Klangaufnahmen sowie den SNAG-Diensten.
- SNAG räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht sublizenzierbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Produkte nach Maßgabe des Vertragszweckes sowie dieser AGB zu nutzen. Im Rahmen des vom Kunden erworbenen Nutzerkontingentes gilt dies für Nutzer des Kunden entsprechend.
- Außer soweit dies nach geltendem Recht (insbesondere nach Maßgabe der Bestimmungen des UrhG) oder durch diese AGB ausdrücklich erlaubt ist, ist es dem Kunden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SNAG nicht gestattet,
- die Produkte (oder jeweils Teile davon) zu bearbeiten, umzugestalten, zu adaptieren, zu übersetzen; zu vervielfältigen, anzugleichen, zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu zerlegen oder zurückzuentwickeln (sog. Reverse Engineering); oder
- etwaige technische Beschränkungen zu umgehen; oder
- die Produkte in einer Weise kommerziell zu nutzen, die mit dem Geschäftsmodell von SNAG im Wettbewerb steht.Der Kunde versichert, dass er sämtliche seiner Nutzer entsprechend verpflichtet.
- Gewährleistung
- Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Die Haftung für anfängliche Mängel ist ausgenommen. Ziffer 12 bleibt unberührt.
- Sofern SNAG nach Eingang einer Mangelanzeige des Kunden tatsächlich einen Mangel feststellt, wird SNAG diesen binnen angemessener Frist beheben.
- Die Mangelbeseitigung kann nach Wahl von SNAG insbesondere erfolgen durch.
- Fehlerbeseitigung;
- Einspielung eines neuen Programmstandes;
- das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Nutzung der Produkte allenfalls unerheblich beeinflussen und die Auswirkungen des Sachmangels vermeiden; oder
- Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Nutzung der Produkte allenfalls unerheblich beeinflusst.
- SNAG ist nur für die von SNAG selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus Funktionsstörungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter oder auf höhere Gewalt zurückführen sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber SNAG. Die Gewährleistung gilt insbesondere nicht für etwaige Mängel, die durch einen oder mehrere der folgenden Gesichtspunkte verursacht wurden:
- Ausfall oder Störung des Telefon- bzw. Stromnetzes oder Internets;
- Softwarekomponenten oder Dienste Dritter, die nicht von SNAG bereitgestellt werden;
- hinsichtlich der nach Ziffer 3.6. dieser AGB nicht zum Gegenstand des Vertrages gehörenden Datenbanken (Dateien, Datenbankmaterial) Dritter, insbesondere jene, die Hersteller, Lieferanten aus ihrem Warensortiment zur Verfügung stellen und auf die der Kunde von SNAG zugreifen kann, übernimmt SNAG keinerlei eigene Gewährleistung und Verantwortung, insbesondere weder hinsichtlich der Angaben des Herstellers, der Bezeichnung und Eigenschaften der Ware, der Maße derselben der Eignung für bestimmte Zwecke, der Preise und Verfügbarkeit; der Dritte ist insoweit weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von SNAG; ebenso wenig ist SNAG Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Dritten; insoweit trifft den Kunden eine eigene Prüf- und Abklärungspflicht mit dem jeweiligen Dritten, insbesondere Hersteller, Lieferanten etc.;
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- nicht autorisierte Anpassungen, Überarbeitungen oder Umarbeitungen etc. der Software oder der SNAG-Dienste durch den Kunden oder dessen Nutzer,
- nach Maßgabe dieser AGB nicht autorisierte Nutzung der Produkte (einschließlich des Zugangs zu diesen);
- fehlerhafte Bedienung der Produkte; oder
- Malware, Viren oder dgl.; die durch den Kunden oder dessen Nutzer oder Dritte in die Software eingeführt worden sind.
- Die Mangelhaftung ist während einer kostenlosen Nutzung der Produkte (Testzugang) ausgeschlossen.
- Anzeige Störungen
- Der Kunde unterstützt SNAG bei der Beseitigung von Störungen/ Mängeln nach besten Kräften. Insbesondere hat der Kunde Störungen/Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mangelerkennung erforderlichen Informationen schriftlich oder textförmlich (z.B. per E-Mail) gegenüber SNAG anzuzeigen und SNAG dabei die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- SNAG wird die gemeldeten Störungen innerhalb angemessener Fristen beheben (Behebungszeiten).
- Zahlungsbedingungen
- Das Zahlungsziel gilt laut Rechnung. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar.
- Skonto wird nicht gewährt. Etwaige dem Kunden gewährte Rabatte gelten ausschließlich für die Ursprungslizenz für die Mindestlaufzeit; sie gelten ausdrücklich nicht für etwaige Verlängerungszeiträume und/oder für etwaige Lizenzerweiterungen.
- Die Aufstockung des vom Kunden gebuchten Nutzerkontingentes und/oder sonstige Lizenzerweiterungen unterliegen jeweils den aktuellen Preisen. Das bereits bestehende Nutzerkontingent und die Ursprungslizenz bleiben hiervon unberührt. Ziffer 10.2. Sätze 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
- Der Kunde erhält die Rechnung von SNAG in elektronischer Form, die dem Kunden in seinem Nutzer-Account zum Abruf bereitgestellt und/oder per E-Mail zugeschickt wird.
- SNAG ist berechtigt, im Verzugsfall des Kunden und sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist nach Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, den Zugang des Kunden und dessen Nutzern zu den Produkten zu sperren. Auf eine derartige Sperrung wird SNAG den Kunden im Vorfeld unter einer weiteren angemessenen Fristsetzung hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Im Übrigen gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 286 und 288 BGB). SNAG wird die Sperrung des Zugangs des Kunden und dessen Nutzern aufheben, sobald die offenen Forderungen durch den Kunden beglichen worden sind.
- Die Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder einen Ersatzanspruch aus demselben Vertragsverhältnis umfasst.
- Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind – mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen – ausgeschlossen.
- Haftungsbeschränkung
- Die Haftung von SNAG gegenüber dem Kunden ist wie folgt beschränkt:
- Für Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet SNAG in vollem Umfang.
- Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
- Unberührt bleibt eine Haftung, soweit SNAG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder sofern Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bestehen.
- SNAG haftet für die Wiederherstellung von Daten ausschließlich, soweit der Kunde bzw. dessen Nutzer regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien angefertigt und sichergestellt haben, Ziffer 6.1, so dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine darüberhinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
- Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von SNAG haften nicht weitergehend als SNAG gemäß dieser Ziffer 11 selbst.
- Haftungsfreistellung
- Der Kunde verpflichtet sich, SNAG von sämtlichen Ansprüchen und den hierdurch entstehenden erforderlichen und zweckmäßigen Anwalts- sowie Gerichtskosten freizustellen, sofern diese auf einer schuldhaften Rechts- oder Vertragsverletzung des Kunden beruhen und er SNAG im Innenverhältnis haftet, insbesondere:
- Die schuldhafte Verletzung jeglicher Bestimmung der Verträge oder dieser AGB durch den Kunden oder dessen Nutzer.
- Die Beanstandung Dritter, dass die von Kunden oder dessen Nutzern im Rahmen der Nutzung der Plattform oder der SNAG-Dienste übermittelten bzw. eingestellten Kundeninhalte die geistigen Eigentumsrechte anderer (z.B. Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, Patente, Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel oder Designs etc.), sonstige Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte oder Rechte am eigenen Bild etc.) oder geltendes Recht verletzen.
- Für den Fall einer Inanspruchnahme gemäß Ziffer 12.1 ist der Kunde verpflichtet, SNAG auf Anfrage unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine etwaige Rechtsverteidigung erforderlich sind.
- SNAG stellt die Software und die SNAG-Dienste frei von Rechten Dritter bereit, die eine Nutzung der Plattform oder der SNAG-Dienste nach Maßgabe dieser AGB nicht nur unerheblich einschränken oder ausschließen.
- Wird die Nutzung der Software oder der SNAG-Dienste durch den Kunden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat SNAG das Recht,
- in einem für den Kunden zumutbaren Umfang entweder die Plattform oder die SNAG-Dienste so abzuändern, dass diese aus dem Schutzbereich des Dritten herausfallen;
- eine Befugnis zu erwirken, dass die Plattform oder die SNAG-Dienste uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können; oder
- den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.
- SNAG stellt den Kunden bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter im Sinne von Ziffer 12.4 von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, vorausgesetzt, dass der Kunde SNAG
- unverzüglich schriftlich von der Anspruchserhebung des Dritten in Kenntnis gesetzt hat;
- die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die damit verbundenen Handlungen überlässt; und
- die erforderliche Unterstützung, Information und Vollmacht zur Durchführung der vorgenannten Handlungen gewährt.
- Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr, die sich jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem (1) Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Laufzeitverlängerung vom Kunden oder SNAG schriftlich gekündigt wird.
- Die Vertragslaufzeit etwaiger Lizenzerweiterungen richtet sich nach der Vertragslaufzeit der Ursprungslizenz.
- Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Partei liegt insbesondere dann vor, wenn
- die andere Partei fusioniert oder konsolidiert wird, ihr gesamtes Vermögen oder wesentliche Teile desselben verkauft bzw. eine wesentliche Änderung in der Geschäftsführung oder Kontrolle durchführt oder erleidet und dieser Vorgang bei vernünftiger Betrachtungsweise negative Auswirkungen auf den Vertrag haben kann;
- ein Insolvenzverfahren gegen die andere Partei eingeleitet wird;
- die andere Partei liquidiert oder aufgelöst wird; oder
- die andere Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrages (einschließlich dieser AGB) verletzt und diese Verletzung oder Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung darüber behoben wird.
- der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder geforderte Nachweise nicht erbringt.
- der begründete Verdacht auf missbräuchliche Verwendung besteht.
- im Falle einer Sperrung des Nutzer-Accounts gem. Ziffer 10.5.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Der Kunde hat seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Daten nicht mehr möglich.
- SNAG wird dem Kunden auf Anfrage nach Vertragsbeendigung die zu diesem Zeitpunkt auf der Plattform eingestellten und vorgehaltenen Kundeninhalte in angemessener Zeit in einem gängigen Format bereitstellen.
- Datenschutz
- Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ist für SNAG sehr wichtig. Soweit SNAG im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten des Kunden oder von dessen Nutzern erhebt oder in sonstiger Weise verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten kann der Kunde der Datenschutzerklärung entnehmen.
- Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln, nicht Dritten gegenüber zu offenbaren und alle entsprechenden erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass vertrauliche Informationen Dritten gegenüber nicht offenbart werden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die
- von der betroffenen Partei ausdrücklich schriftlich oder textförmlich als vertraulich bezeichnet wurden;
- zu den nach dem GeschGehG geschützten Informationen gehören; oder
- bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse aus der Natur der Informationen ergibt.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziffer 15.1 findet keine Anwendung auf vertrauliche Informationen,
- die im Zeitpunkt der Offenbarung bereits offenkundig waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hierfür mitursächlich ist;
- von der betroffenen Partei ausdrücklich auf einer nicht-vertraulichen Grundlage offenbart werden;
- sich bereits vor der Offenbarung in rechtmäßigem Besitz der offenbarenden Partei befanden; oder
- der offenbarenden Partei nachfolgend von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offenbart werden.
- Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen trägt die offenbarende Partei.
- Verlinkung
SNAG übernimmt keine Haftung für die Inhalte oder Datenschutzpraktiken von Internetseiten, auf die im Rahmen der Produkte verlinkt wird. Diese Links sollen nicht als Bestätigung, Genehmigung oder Empfehlung bezüglich der Inhaber oder Betreiber der verlinkten Internetseiten oder jeglicher der auf den verlinkten Internetseiten genannten oder enthaltenen Informationen, Grafiken, Materialien, Produkte oder Dienste durch SNAG aufgefasst werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich so von SNAG erklärt.
- Sonstige Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.
- Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist Sitz der SNAG.
- Vertragssprache ist deutsch.
Stand: August 2023